Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Bestandteil aller Angebote von bontempo, aller mit bontempo geschlossenen Verträge sind die nachfolgenden AGB. Alle Lieferungen und Leistungen werden auf der Grundlage der nachfolgenden AGB erbracht. Abweichende AGB sind nur dann gültig, wenn diese in schriftlicher Form vereinbart werden und diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet ist. Sollte der Kunde mit den nachfolgenden AGB nicht einverstanden sein, so hat er bontempo unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Sollte es nicht zu einer Einigung über die Wirksamkeit der nachfolgenden AGB kommen, behält sich bontempo die Rücknahme des Angebotes vor. Ansprüche jeglicher Art wegen der Rücknahme des Angebotes sind ausgeschlossen.
Die Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser AGB setzt sämtliche vorherigen Fassungen außer Kraft.
Angebote
Angebote von bontempo sind 40 Tage ab dem im Angebot genannten Datum gültig. Sie werden nur nach schriftlicher Anfrage erstellt und sind, soweit nicht anders vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
Die Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben etc. als Anlage zu den Angeboten sind nur annähernd maßgebend, es sei denn bontempo stellt ausdrücklich ihre Verbindlichkeit fest.
Verträge kommen nur aufgrund einer schriftlichen Auftragsbestätigung von bontempo zustande. Maßgeblich ist der von bontempo schriftlich bestätigte Inhalt und Umfang. Dies gilt auch für mündliche Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen. Auch spätere Abweichungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Offensichtliche Irrtümer und (Schreib)Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. sind nicht bindend und können nachträglich berichtigt werden.
Preise
Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung gelten die Preise von bontempo für Lieferungen ab Werk exklusiv Verpackung und Transport zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kommt es nach Ablauf eines Zeitraums von mehr als drei Monaten zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Erfüllung zu unvorhersehbare Kostenerhöhungen, ist bontempo zur Erhöhung des Preises um die eingetretene Kostendifferenz berechtigt. Der Kunde wird unverzüglich über den insoweit erhöhten Preis informiert. Falls über diese Preisanpassung kein Einvernehmen erzielt werden kann, ist bontempo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass der Kunde Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen kann.
Wird der Preis in ausländischer Währung vereinbart, trägt der Kunde das Wechselkursrisiko.
Vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung werden alle technischen Arbeiten von den jeweiligen Eventveranstaltern wie beispielsweise Anschlüsse für Strom, Wasser, Druckluft, Deckenabhängungen, Statikberechnung, Steiger, Kettenzüge und Hebemittel nach Aufwand zusätzlich berechnet oder vom Veranstalter direkt gegenüber dem Kunden abgerechnet.
Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung hat der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf dem Konto von bontempo einzugehen.
bontempo ist berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen. Mit Gegenforderungen kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Forderung von bontempo akzeptiert oder rechtskräftig ist. Zurückhaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu. Bestehende Gewährleistungsansprüche bleiben ohne Einfluss auf die Fälligkeit der Forderungen von bontempo. In Fällen des Zahlungsverzugs des Kunden ist bontempo berechtigt, sofortigen Ausgleich aller fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen.
Werden Anzahlungen vereinbart – insbesondere vor Lieferungen an Messen – ist bontempo berechtigt, die Fertigstellung der Leistungen – insbesondere den Aufbau des Messestandes – solange zu verzögern, bis der Zahlungseingang auf dem Konto von bontempo verbucht wurde. Unberechtigt abgezogene Skonti werden ausnahmslos nachgefordert. Werden vereinbarte Zahlungsziele nicht eingehalten, stehen bontempo Verzugszinsen in Höhe von 12% p. a. zu.
Sämtliche Auslands-Bankspesen und sonstige Spesen in Verbindung mit dem Geldverkehr gehen zu Lasten des Kunden.
Liefertermin
bontempo ist bestrebt, grundsätzlich termingerecht zu liefern. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher für die Vollendung der Leistung von bontempo erforderlichen Arbeiten von Dritten wie beispielsweise die Lieferung von Daten, Zeichnungen, Bauteilen etc.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Werkstätten von bontempo/das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
Für alle Grafikproduktionen benötigt bontempo die druckfertigen Daten laut Datenblatt mindestens zwei Wochen vor dem Verladetermin. Erklärt sich bontempo mit nachträglichen Änderungswünschen des Kunden einverstanden – wozu im Übrigen keine Verpflichtung besteht – kann bontempo einen angemessenen neuen Liefertermin festlegen.
Reklamationen jeder Art müssen unverzüglich angezeigt werden und können nur bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung anerkannt werden.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Hindernissen, die bei zumutbarer Sorgfalt nicht abzuwehren sind, insbesondere bei Betriebsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung, höherer Gewalt, staatlichen Behinderungen, Streik und Aussperrung, Unfällen etc. um einen angemessenen Zeitraum. Dies gilt auch, wenn diese Hindernisse während eines Lieferverzuges auftreten und sie zu Verzögerungen bei den Vertragspartnern von bontempo führen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden dem Kunden in wichtigen Fällen sobald als möglich mitgeteilt. Die Lieferfrist verlängert sich auch, wenn für die Ausführung der vereinbarten Lieferung erforderliche Angaben und Unterlagen des Kunden sowie Erklärungen Dritter, insbesondere Behörden, nicht rechtzeitig eingehen. Teillieferungen dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden.
Sollte die Lieferung nicht unmöglich werden, ist bontempo nach Beendigung der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist zur Lieferung berechtigt. Der Kunde kann eine schriftliche Liefererklärung mit aktualisierten Lieferdaten abfordern. Verzugsstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferung sind ohne besondere Vereinbarungen stets ausgeschlossen.
Im Falle des Versands der Ware geht die Gefahr im Augenblick des Versendens auf den Empfänger über. Dieses gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Verluste und Transportschäden gehen zu Lasten des Kunden. Werden Transportversicherungen gewünscht, hat der Kunde zu seinen Lasten die Versicherungsverträge abzuschließen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Abnahme bzw. das Versenden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Eingang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über. Versandbereite Ware ist innerhalb von einer Woche nach Eingang der Anzeige anzunehmen. Nimmt der Kunde innerhalb dieser Frist und einer weiteren gesetzlichen Nachfrist von einer Woche die Ware nicht an oder verweigert er ernsthaft die Annahme, so kann bontempo Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern oder vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten.
Rücksendungen sind grundsätzlich ohne vorherige Vereinbarungen ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen Eigentum von bontempo. Mietware (als solche in sämtlichen Schriftstücken gekennzeichnet) bleibt zu jeder Zeit Eigentum von bontempo und wird dem Kunden in der vereinbarten Zeitspanne lediglich zur zweckmäßigen Verwendung zur Verfügung gestellt.
Bei fortlaufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentumsrecht als Sicherheit für die Saldoforderung.
Wird die von bontempo gelieferte Ware be- oder verarbeitet, erfolgt dies stets im Auftrag von bontempo, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für bontempo entstehen. Der Kunde tritt sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht am neuen Gegenstand an bontempo ab, wenn die von bontempo gelieferte Ware mit Drittmaterialien vermischt oder verbunden wird. Außerdem hat sich der Kunde verpflichtet, das neue Produkt mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Kunde berechtig, wenn er gleichzeitig sicherstellt, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf in Höhe der Forderung von bontempo an bontempo übergeht und der Kunde seinen Kunden schriftlich darauf hinweist, dass das Eigentum an der Vorbehaltsware erst nach vollständiger Bezahlung an bontempo auf ihn übergeht. Zeitlich wird die Forderungsabtretung begrenzt durch die vollständige Tilgung der Forderung von bontempo. Der Kunde ist berechtigt, seine Forderung einzuziehen, es sei denn, bontempo erhebt Widerspruch. Die eingezogenen Beträge sind vom Kunden gesondert für bontempo zu separieren und unverzüglich an bontempo weiterzuleiten.
Sollten die Gesamtforderungen von bontempo gegenüber dem Kunden größer sein als die eingezogenen und an bontempo weitergeleiteten Beträge, tritt der Kunde zur weiteren Sicherung der Forderungen von bontempo seine derzeitigen und zukünftigen Ansprüche gleichgültig aus welchem Rechtsgeschäft in Höhe der Forderungen von bontempo schon jetzt an bontempo ab. Der Kunde ist verpflichtet, bontempo auf Anfrage seine berechtigten Ansprüche zu benennen und bontempo ist berechtigt, diese in Höhe seiner Forderungen einzuziehen und zu verrechnen. Der Anspruch von bontempo richtet sich sowohl gegen den Kunden als auch gegen die dazugehörigen Firmen.
Sollten Pfändungen ausgeführt oder andere Einwirkungen durch Dritte auf die Vorbehaltsware ausgeübt werden, ist bontempo unverzüglich zu informieren.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist bontempo zur Zurücknahme der Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
Erfüllungsort, Versandkosten, Gefahrenübergang
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist Hamburg. Anderenfalls muss der Erfüllungsort individuell vereinbart werden. Wünscht der Kunde die Zusendung der Ware, so trägt er die Versandkosten und -spesen. Mit Übergabe der gekauften Ware an den Transporteur, geht die Gefahr, bzw. das Risiko auf den Kunden über.
Schadenersatz
bontempo haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich von bontempo verschuldete materielle Schäden. Eine Haftung für Vermögensschäden wird ausgeschlossen. Ersatz für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden wird nicht gewährt. Für Schäden aus Beschädigung, zweckwidriger Verwendung oder vertragswidrigem Gebrauch von Waren von bontempo haftet der Kunde.
Gewährleistung/Mängel und Ersatzlieferung/Haftung
Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung beträgt die Frist für die Gewährleistung von bontempo 12 Monate. Die Frist beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. mit dem Tag der Inbetriebnahme. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand außerhalb der Werkstätten von bontempo oder der von bontempo anerkannten Werkstätten auch nur teilweise repariert, abgeändert oder einfach nur demontiert wird.
Der Kunde hat den einwandfreien Zustand und die Vollständigkeit der Leistungen von bontempo bei Übergabe/Empfang unverzüglich zu prüfen. Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entgegennahme, nicht sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich zu rügen. Sollte die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgen oder bezieht sich die Mängelrüge auf eine Zustandsänderung der Ware, die nach dem Gefahrenübergang eingetreten ist, schließt bontempo jede Art von Gewährleistungen aus. Bei Nichtausübung der Rügepflicht gilt die Mängelfreiheit als bestätigt. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind dann ausgeschlossen.
Natürlicher Verschleiß und Beschädigung infolge fahrlässiger oder unsachgemäßer Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für eventuelle Schäden infolge von Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl, Bränden und anderer unvorhergesehener Fälle oder höherer Gewalt am Eigentum des Käufers, das sich in den Werkstätten des Lieferwerkes befindet, übernimmt bontempo keine Haftung.
In Fällen von Mängeln ist bontempo zur Nachbesserung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Bessert bontempo nach oder leistet bontempo Ersatz, begründet dies keine weitergehenden Ansprüche des Kunden.
Farbtonabweichungen sind keine Mängel.
Verweigert der Kunde die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung, die den Mangel aufhebt, erlischt sein Gewährleistungsanspruch ersatzlos.
Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen zwischen Kunden und Auftraggeber übernimmt bontempo für Waren und Exponate der Kunden keine Haftung – auch nicht im Falle des Transportes durch bontempo. Vorbehaltlich individueller Vereinbarungen zwischen Kunden und Auftraggeber haftet bontempo für Verlust oder Beschädigung bontempo zu Verfügung gestellter Unterlagen jeglicher Art, bei bontempo eingelagerter Messestände und sonstiger Teile des Kunden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Reproduktions- und Urheberrecht
Ohne schriftliche Einwilligung von bontempo dürfen die Informationen, die der Kunde im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Vervielfältigen jedweder Art ist ohne ausdrückliche Einwilligung von bontempo untersagt. Auf Verlangen von bontempo sind alle Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
Für Schäden auf Grund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haftet bontempo nur, wenn bontempo bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen und diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist die Haftung von bontempo auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
Urheberrechte und sonstige Rechte an den von bontempo hergestellten Entwürfen, Zeichnungen, Mustern sowie sonstige Unterlagen und Ausarbeitungen verbleiben bei bontempo – und zwar auch im Falle der Vergütung durch den Kunden. bontempo ist jederzeit zur Rückforderung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden hieran besteht nicht. Eine weitere Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von bontempo. Von bontempo gefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Muster u. Modelle werden dem Kunden in jedem Falle in Rechnung gestellt – und zwar auch dann, wenn ein weitergehender Auftrag nicht erteilt wird. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass die bontempo zur Verfügung gestellte Vorlagen, Skizzen, Muster und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde hat bontempo in jedem Fall bei einer Inanspruchnahme wegen Verletzung von Rechten Dritter, auch im Falle der Vervielfältigung, freizuhalten.
bontempo verpflichtet sich, vom Kunden als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
Verträge mit Nichtkaufleuten
Grundsätzlich gelten die vorstehenden Bedingungen.
Abweichend davon gilt Folgendes:
Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen gelten innerhalb einer Dreimonatsfrist. Sollten sich Veränderungen von Steuern und Zöllen und Wechselkursschwankungen u.ä. ergeben, die sich unmittelbar auf das Rechtsgeschäft beziehen, so werden diese in voller Höhe im Preis berücksichtigt. Wird die Dreimonatsfrist zwischen der Auftragsbestätigung und der Auslieferung der Leistung überschritten, so werden die gültigen Preise am Tag der Auslieferung berechnet. Das jeweilige Rechtsgeschäft ist maßgeblich für eventuelle Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis in angemessener Höhe zu mindern, wenn eine erforderliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos blieb. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.
Gerichtsstand/anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein, so hat deren Unwirksamkeit auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. Gemäß § 26 Datenschutzgesetz weist bontempo darauf hin, dass bontempo die Daten des Kunden soweit notwendig und zulässig speichert.